
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in etlichen Belangen des öffentlichen Rechts.
Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören hier neben dem öffentlichen Baurecht auch Fragen und Streitigkeiten des öffentlichen Nachbarrechts.
Für unsere Mandanten sind wir deutschlandweit beratend, aber auch in Anhörungs-, Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren gegen Behörden sowie in Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten,Verwaltungsgerichtshöfen bzw. Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht tätig.
