HSF berät und vertritt Unternehmen in allen maßgeblichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeits- und Dienstrechts. Zu unseren Auftraggebern zählen ebenso leitende Angestellte und Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen, die wir bei allen arbeits- und dienstrechtlichen Angelegenheiten rechtlich unterstützen.
Durch langjährige Erfahrung ist uns das gesamte Spektrum des Betriebsverfassungsrechts und des Tarifvertragsrechts vertraut. Wir unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, insbesondere im Hinblick auf den Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen, führen Verfahren vor Einigungsstellen und übernehmen die rechtliche Vertretung von Unternehmen in Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten. Gegenüber den Gewerkschaften vertreten wir Sie bei Verhandlungen zum Abschluss von Haustarifverträgen.